Die auf dieser Seite beschriebenen Regularien gelten ab 2021 für alle Gastkarteninhaber (Tages-, Wochen-, Monats-, Jahresgastkarten) des Schlitzer Sportfischerverein e.V.
Dem Gast wird die Erlaubnis erteilt, den Fischfang im Vereinsgewässer des Schlitzer Sportfischerverein e.V. (Gaststrecke Schlitz/Fulda oder Pfordter See) mit 2 Handangeln und jeweils 1 Haken (Doppelhaken, Drilling), darunter höchstens 1 Raubfischangel auszuüben (Angel mit Fischfetzen gilt als Raubfischangel)
Der jeweilige Erlaubnisschein gilt nur in Verbindung mit einem gültigen staatlichen Fischereischein. Er ist nicht übertragbar und beim Angeln jederzeit mitzuführen. Auf Verlangen ist der Erlaubnisschein, der staatliche Fischereischein, die Angelgeräte sowie der Fang den Aufsichtspersonen des Schlitzer Sportfischervereins vorzuzeigen.
Pro Angler ist nur 1 Erlaubnisschein für den eingetragenen Zeitraum zulässig. Die Bestimmungen der Fischereierlaubnis sind unbedingt einzuhalten und zu beachten ! Andernfalls besteht keine Fischereierlaubnis.