Die Schlitz
Von der Gemarkungsgrenze Bad Salzschlirf/Ützhausen abwärts bis zur Mündung in die Fulda unterhalb Hutzdorf, einschließlich des Mühlgrabens für das E-Werk in Schlitz.
Gewässerstrecke: ca. 11 km
Gewässerbreite: bis ca. 15 m
Gewässertiefe: bis zu ca. 3 m.
Das Fischereirecht an den bezeichneten Flussparzellen des vorgenannten Flusses nebst den zufließenden Bächen befindet sich im Vereinseigentum. Der Verein hat alle kleineren, nicht im Vereinseigentum stehenden unselbständigen Zwischenrechte auf diesen Strecken gepachtet.
Die genauen Fischereigrenzen der Flüsse Schlitz und Fulda sind durch Schilder mit der Aufschrift „Fischereirecht bzw. Eigenfischereibezirk Schlitzer Sportfischerverein e.V.“ und Richtungspfeilen gekennzeichnet.
Gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung 1982 darf die Gewässerstrecke der Schlitz von der Gemarkungsgrenze bei Bad Salzschlirf bis zu der Brücke in Niederstoll ausschließlich mit Kunstködern beangelt werden.
Die Schlitz ist für Gastangler nur eingeschränkt befischbar.
Fischbestand: Aale, Barben, Bachforellen, Barsche, Brassen, Döbel, Gründlinge, Hechte, Karpfen, Nasen, Rotaugen, Schleien, Zander und Welse